Großartige Möglichkeiten
Beschreibung
Das historische & denkmalgeschützte Gebäude wurde im Jahre 1903 erbaut. Es verfügt über 5 Stockwerke inklusive des Dachgeschosses. Im Jahre 2023 gab es einen Brandschaden im Dachgeschoss des Hauses. Sämtliche Sanierungsarbeiten am Haus sind nun fast abgeschlossen. Das Treppenhaus erhielt im Zuge der Sanierung eine neue Glaskuppel, welche viel Licht gibt. Auch die Elektrik und das Dach wurden erneuert und eine Renovierung der Wohnung nebst Einheit im Dachgeschoss vorgenommen. Diese Maßnahmen haben zu einem großen Wertgewinn geführt. Das Haus verfügt über 10 Wohneinheiten. Ein Fahrstuhl und ein Kellerraum sind nicht vorhanden. Ein Fahrradstellplatz in einem Fahrradhaus wird mitverkauft.
Ausstattung
Die Wohnung betritt man im 4. Obergeschoss des Hauses. Die sich hier befindlichen 3 hellen Räume nebst Bad und Küche sowie Balkon haben eine Fläche von ca. 74 m² Wohnfläche. Die Beheizung erfolgt über eine Gasetagenheizung aus dem Jahre 2017. Die Raumaufteilung bietet viele Möglichkeiten, zumal im 5. OG noch ein modern ausgebauter, sehr heller Dachbodenraum mit Velux–Fenstern nebst WC und kl. Abstellraum das Raumangebot ergänzen. Gemäß Teilungserklärung sind die beiden Einheiten intern miteinander zu verbinden, wenn dies gewünscht ist. Der schöne Balkon ist von der Küche aus zu begehen, er richtet sich zum begrünten Innenhof aus. Sämtliche Wohnräume und der Flur sind mit Holzdielenboden und Stuck versehen. In den Wohnräumen wurde die Elektrik neu verlegt und die Wände wurden glatt verputzt. Originale Türen sind vorhanden und unterstreichen das Gefühl von modernem Altbau. Das Bad verfügt über ein Fenster. Das WC der Wohnung ist separiert. Die Wohnung befindet sich in einem sehr guten Zustand. Bad und Küche müssten vom Erwerber modernisiert werden.
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.









