Ruheoase in Wellingsbüttel *verkauft*

Ruheoase in Wellingsbüttel *verkauft*

Kaufpreis:
1.195.000,- EUR
Stadtteil:
Hamburg
Wohnfläche:
188,00 m²
Zimmer:
4
Geschoss:
1. Etage
Baujahr:
2010
Fahrstuhl:
Personenaufzug
Stellplätze:
1
Käufercourtage:
3,25%

Beschreibung

Das ansprechende KfW 40 Gebäude im Landhausstil wurde 2010 unter Verwendung hochwertigster Materialien erbaut. Es ist voll unterkellert und verfügt über eine geräumige Tiefgarage. Den vier Wohneinheiten ist jeweils ein großer Kellerraum zugewiesen, ein gemeinschaftlicher Trockenraum ist vorhanden. Alle Wohnungen sind komfortabel von der Tiefgarage aus mit dem Fahrstuhl erreichbar. Die Beheizung erfolgt über eine Erdwärmepumpe mit außentemperaturabhängiger Steuerung, die Wohnungen verfügen über eine Fußbodenheizung und elektrische Rollläden.

Ausstattung

Die lichtdurchflutete Wohnung mit großen Fenstern hat eine optimale Aufteilung mit einem großen, repräsentativen und großflächig verglasten Wohn-Essbereich, einer offenen Küche in hochwertigem Design sowie einem Schlaftrakt mit zwei Zimmern und einem großen Vollbad. Bodentiefe Fenster, helle Materialien und große Durchbrüche schaffen ein ausgesprochen großzügiges Wohngefühl. 

Lagebeschreibung

Diese Wohnung liegt in einer 1a- Adresslage im grünen und ruhigen Stadtteil Wellingsbüttel, einem der beliebtesten Wohngebiete der Hansestadt. 

Weitere Beschreibung

Es handelt sich um eine Wohnflächenberechnung nach DIN 277. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag zur Zahlung der Courtage in gleicher Höhe.

Energiedaten

Energieausweis: Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch: 14 kWh/(m²*a), Energieeffizienzklasse: A+, Primärenergieträger: Wärmepumpe Sole-Wasser

Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.